Das kennen Sie aus Ihrer Praxis!
Beispiel 1
Sie dulden, dass Ihre Mitarbeiter
auch mal eine private E-Mail schreiben.
Einer Ihrer Mitarbeiter wird plötzlich krank und Sie erwarten eine
wichtige Mail an die Adresse des kranken Mitarbeiters. Wie ist die
betriebliche Übung in einem solchen Fall?
Sie gehen zum Administrator und bitten diesen, dass er die Mails,
des kranken Mitarbeiters, an einem anderen weiterleitet, damit diese
bearbeitet werden können.
Rechtlich ist dies
nicht zulässig.
Lösungsmöglichkeiten, die
Praxisgerecht und BDSG*-
konform sind, erarbeiten wir mit Ihnen.
Beispiel 2
Sie nehmen wichtige Daten, auf einen
USB-Stick oder einer DVD, mit zu einer Besprechung.
Dieser Datenträger geht verloren, damit sind Ihre Daten für den
Finder lesbar. In den letzten Monaten war über spektakuläre Verluste
von Daten mehrmals in der Presse (Großbritannien und NATO) zu lesen.
Damit
so ein Datenverlust nicht der Ruin für Sie wird,
bieten wir als Datenschutzbeauftragte auch für
dieses Szenario eine praxisgerechte Lösung an.
* Bundesdatenschutzgesetz